Qualifikationen

  • Seit 1975 nach dem Studium in Kiel, Bonn und Referendariat als Rechtsanwalt in Düsseldorf am Oberlandesgericht tätig; seit 2002 an allen Amts- und Landgerichten.
  • Seit 1994 Regionalbeauftragter des Deutschen Anwaltverein für den Oberlandesgerichts-Bereich Düsseldorf.
  • Seit 1998 stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses zur Ernennung der Fachanwälte / Fachanwältinnen für Familienrecht.
  • Seit 2007 Vorsitzender des Prüfungsausschusses zur Ernennung der Fachanwälte / Fachanwältinnen für Familienrecht.
  • Fachanwalt für Familienrecht.

Rechtsanwalt Klaus Walter wurde zweimal in Folge von der Zeitschrift FOCUS in der Liste der 150 empfohlenen Rechtsanwälte Deutschlands aufgeführt.

Spezialgebiet

  • Seit 1980 Ehe-Familien- und Erbrecht sowie in den letzten Jahren Mediation.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Familienrecht.
    • Ehescheidungen.
    • Unterhaltsrecht.
    • Vermögensauseinandersetzung.
    • Eheverträge.
    • Mediation.
  • Erbrecht.

Gerichtszulassungen

  • Oberlandesgerichte.
  • Landgerichte.
  • Amtsgerichte.

Mitgliedschaften

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht.
  • Mitglied in der Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V..

Fremdsprachen

  • Englisch.