Qualifikationen
- Seit 1975 nach dem Studium in Kiel, Bonn und Referendariat als Rechtsanwalt in Düsseldorf am Oberlandesgericht tätig; seit 2002 an allen Amts- und Landgerichten.
- Seit 1994 Regionalbeauftragter des Deutschen Anwaltverein für den Oberlandesgerichts-Bereich Düsseldorf.
- Seit 1998 stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses zur Ernennung der Fachanwälte / Fachanwältinnen für Familienrecht.
- Seit 2007 Vorsitzender des Prüfungsausschusses zur Ernennung der Fachanwälte / Fachanwältinnen für Familienrecht.
- Fachanwalt für Familienrecht.
Rechtsanwalt Klaus Walter wurde zweimal in Folge von der Zeitschrift FOCUS in der Liste der 150 empfohlenen Rechtsanwälte Deutschlands aufgeführt.
Spezialgebiet
- Seit 1980 Ehe-Familien- und Erbrecht sowie in den letzten Jahren Mediation.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Familienrecht.
- Ehescheidungen.
- Unterhaltsrecht.
- Vermögensauseinandersetzung.
- Eheverträge.
- Mediation.
- Erbrecht.
Gerichtszulassungen
- Oberlandesgerichte.
- Landgerichte.
- Amtsgerichte.
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht.
- Mitglied in der Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V..
Fremdsprachen
- Englisch.
